Ein 46-jähriger Krankenpfleger wurde vom Thurgauer Obergericht erneut der Schändung schuldig gesprochen. Er soll sich an einer 90-jährigen Patientin sexuell vergriffen haben, was er jedoch abstreitet. Der Pfleger wollte mit einem Gutachten eines portugiesischen Arztes seine Unschuld beweisen, doch das Gericht hält die Aussagen der Patientin für glaubwürdig.
Er hätte ihr nur die Stützstrümpfe anziehen sollen. Doch der Pfleger vergreift sich an der 90-jährigen gebrechlichen Patientin, die sich nicht wehren kann. Vor Obergericht versucht der Mann, seine Unschuld zu erklären. Vielleicht sei er zu wenig feinfühlig vorgegangen.Ein portugiesischer Arzt mit Diplom aus Brasilien sollte die Wende bringen. Mit dessen Gutachten wollte ein 46-jähriger Krankenpfleger dem Thurgauer Obergericht seine Unschuld beweisen.
Die Frau ist inzwischen verstorben, sie kann sich nicht mehr wehren. Es gebe aber niemanden in ihrem Umfeld, der die These des Arztes stützen würde. Die Patientin wird zwar als körperlich sehr gebrechlich, im Kopf jedoch völlig klar beschrieben.Der Übergriff passierte Anfang Juli 2022: Der Pfleger, ein ausgebildeter Fachmann Gesundheit, war als Springer eingesetzt. Er sollte der Frau die Stützstrümpfe anziehen. Doch dabei blieb es nicht.
Für das Obergericht wie zuvor schon für das Bezirksgericht Kreuzlingen sind die Aussagen der Frau sehr glaubwürdig. Sie erinnere sich auch an Details: etwa, dass der Pfleger keine Handschuhe getragen habe und vor ihr gekniet sei. Sie sei gestanden und habe sich auf seinen Schultern abstützen müssen, um nicht zu fallen. Die Befragung bei der Polizei ist aufgezeichnet worden.
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