Das Zürich Obergericht muss entscheiden, ob beleidigende Nachrichten in einem privaten Chat strafbar sind, selbst wenn die Beschimpfte davon nichts erfährt.
Zwei ältere Frauen kassierten wegen beleidigender Nachrichten in einem privaten Chat einen Strafbefehl. Hintergrund ist ein heftiger Konflikt zwischen dem Sohn der einen Frau und dessen damaliger Freundin. «Mir tun all die redlichen und ehrlichen Ausländer leid, die durch solche Parasiten in Verruf geraten.» – «Sie ist definitiv ein Parasit!» Diese Whatsapp-Konversation brachte die beiden Frauen in die Mühlen der Justiz.
Und das, obwohl die beiden Frauen sich nur gegenseitig schrieben und die Beschimpfte gar nicht erfahren sollte, was die anderen beiden hinter ihrem Rücken so lästerten. Trotzdem verurteilte die Staatsanwaltschaft die beiden Schweizerinnen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von acht Tagessätzen à 30 Franken. Das Bezirksgericht Zürich sah die Sache genau gleich und bestätigte die Verurteilung wegen Beschimpfung. Doch die Frauen gaben nicht auf. Kürzlich standen sie nun vor dem Obergericht und verlangten, freigesprochen zu werden. Das Wort «Parasit» sei nicht abwertend gemeint gewesen. Man müsse den Kontext kennen. Und den hätten Staatsanwalt und Bezirksgericht zu wenig berücksichtigt.Der Kontext hat es in der Tat in sich. Auslöser der beiden Nachrichten war ein bizarrer und heftiger Beziehungskonflikt. Mittendrin: eine damals 59-jährige Zürcherin, ihr 28-jähriger Sohn, seine drei Jahre jüngere (heutige Ex-)Freundin – eine gebürtige Afrikanerin – sowie die damalige 62-jährige Nachbarin. Im Frühling 2021, als die «Parasiten»-Nachricht entsteht, lebt der Sohn noch bei der Mutter, und auch seine Freundin wohnt dort. Was der Mutter nicht passt. Wenn sie heute davon spricht, braucht sie nicht den Begriff «wohnen» oder «leben». Sie sagt: «Die Frau hat sich bei uns eingenistet»,
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