Das Schaffhauser Obergericht hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei der Festnahme von Sarco-Chef Florian Willet für gerechtfertigt befunden, trotz fehlender DNA-Spuren und unklaren Kameraaufnahmen.
Staatsanwaltschaft Schaffhausen hat im Umgang mit Sarco -Chef Florian Willet 70 Tage Untersuchungshaft verhängt. Willet wurde im September wegen Verdachts auf Beteiligung am Tod einer 64-jährigen Amerikanerin nahe Merishausen festgenommen. Das Schaffhauser Obergericht hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft jetzt bewertet und stellt fest, dass die Festnahme rechtmäßig war. Der schwerwiegendste Verdacht der vorsätzlichen Tötung konnte nicht bewiesen werden.
Das Gericht argumentiert, dass trotz fehlender DNA-Spuren von Willet an der Leiche und unklaren Kameraaufnahmen die Umstände des Todes und die Angaben von Willet selbst einen Tatverdacht genüsslich erhärtet hatten. Die Verlässlichkeit der Aufnahmen aus der Sterbekapsel ist nicht zweifelsfrei bewiesen. Willets Einsatz für die Kapsel wird im Urteil mit finanziellen Interessen in Verbindung gebracht. Die Staatsanwaltschaft sah in Willet\u2019s Auflösung aller (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse Hinweise auf selbstsüchtige Beweggründe, die Beihilfe zum Selbstmord zu fördern
SARCO VERSTÄRTEN KRISEN TÖDUNG KAMERA
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