Das Zuger Obergericht hat in einem mehr als zehn Jahre zurückliegenden Fall über einen Skandal mit Schrottaktien entschieden. Die Beschuldigten erhalten Urteile, die dem Charakter von Freisprüchen entsprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schaden von über 55 Millionen Franken und 1000 Geschädigte ermittelt.
Personen sollen Schrottaktien unters Volk gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft benannte 1000 Geschädigte und eine Schadenssumme von 55 Millionen Franken. Das Zug er Obergericht hat nun das Strafmass relativiert.Die Zug er Justiz gab in einem mehr als zehn Jahre zurückliegenden Fall alles und steht nach dem Urteil des Obergericht s von Ende November 2024 dennoch vor einem Scherbenhaufen.
Das unter dem Firmennamen Amvac bekannt gewordene, weitherum aufmerksam verfolgte Strafverfahren endete für die Beschuldigten mit Urteilen, die den Charakter von Freisprüchen haben.. Die Wertpapierverkäufer gaukelten ihrer Kundschaft eine hübsche Rendite vor. Dies geschah im Wissen, dass es sich bei diesen Aktienanteilen um wertlose Aktienzertifikate handelt. Die Zuger Staatsanwaltschaft ermittelte einen Kundenkreis von rund 1000 geschädigten Personen. Darunter waren Investoren mit Doktortitel und weitere, die den Worten der Anrufenden blind folgten und ihr Geld mit Aktien der Amwac mehren wollten. Deren Wertpapiere waren der Käuferschaft als sicherer Wert mit viel Potenzial nach oben präsentiert worden. Die Untersuchungsbehörde arbeitete eine Schadenssumme von insgesamt mehr als 55 Millionen Franken heraus. Diese Summe war durch insgesamt 1745 Vermögensdispositionen zusammengekommen. Um das Lügengebäude gegen Nachforschungen abzusichern, zeigten sich die Verkaufenden erfinderisch. Diese Taten erfüllen in den Augen der Untersuchungsbehörde die Voraussetzungen, um sie als gewerbsmässigen Betrug bezeichnen zu können. An einem Ort in der Anklageschrift räumte die Staatsanwaltschaft allerdings bereits ein, dass es schwierig sei, einen Serienbetrug beweisen zu können.Die Staatsanwaltschaft bemühte sich trotzdem, möglichst viele Geschädigte aufzutreiben. Das gelang jedoch nur beschränkt. Im Urteil des Obergerichts von Ende November 2024 ist zu lesen, dass 938 Schreiben mit einer Bitte zur Beantwortung an die Geschädigten gingen. Die Rücklaufquote war mangelhaf
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