Obergericht: Staatsanwaltschaft war bei Willet-Festnahme richtig

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Obergericht: Staatsanwaltschaft war bei Willet-Festnahme richtig
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Das Schaffhauser Obergericht hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaft bei der Festnahme von Florian Willet, Vorstandsmitglied von «The Last Resort», in der Sterbekapsel-Affäre nichts falsch gemacht hat.

Das Schaffhauser Obergericht hat in einem neuen Urteil entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Schaffhausen bei der Festnahme von Florian Willet, Vorstandsmitglied von « The Last Resort », nichts falsch gemacht hat. Willet war 70 Tage in Untersuchungshaft , weil er im Verdacht stand, an dem möglicherweise gewaltsamen Tod einer 64-jährigen Amerikanerin in der Nähe von Merishausen beteiligt gewesen zu sein.

Das Gericht stützt sich dabei auf diverse Argumente, wie zum Beispiel die Tatsache, dass sich am Körper der Verstorbenen keine DNA von Willet gefunden hat und die Kameraaufzeichnungen in der Sterbekapsel teilweise unvollständig waren. Das Gericht betont, dass trotz der Unstimmigkeiten die Anordnung der Untersuchungshaft zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt war.

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