Scherbenhaufen für die Zürcher Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith.
Scherbenhaufen für die Zürcher Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith.Quelle: IMAGO/Bihlmayerfotografie
Der Oberrichter bezeichnete dies als «klaren Verstoss» gegen die Regeln einer korrekten Verfahrensführung. Dies bedeutet, dass die Beweise gegen Seith und die beiden Mitbeschuldigten nicht verwertet werden können. Die ganze Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, kam für das Obergericht aber nicht in Frage.
Vor drei Jahren wurden die deutschen Steuertricks bereits einmal vor Obergericht verhandelt. Auch damals stellten Seith und die Mitbeschuldigten, zwei ehemalige Bankangestellte, den Antrag, den früheren Staatsanwalt für befangen zu erklären. Die Staatsanwaltschaft forderte für Seith eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Für die beiden Bankangestellten beantragte sie Freiheitsstrafen in ähnlicher Höhe. Das Bezirksgericht Zürich sprach Seith im April 2019 vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage frei. Es verurteilte ihn aber wegen Anstiftung zum mehrfachen Vergehen gegen das Bankengesetz zu einer bedingten Geldstrafe.
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