Du hast jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Sollte dein Arbeitgeber sich weigern, eines auszustellen, kannst du auf den Rechtsschutz zugreifen.
Als Arbeitnehmer hast du jederzeit das Recht, ein Arbeitszeugnis einzuverlangen.Ansonsten hilft dir immer auch eine Rechtsschutz versicherung bei solchen Fällen weiter.
Doch was kannst du tun, wenn dein aktueller oder ehemaliger Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt oder sich weigert, es rechtzeitig bereitzustellen? Unsere Juristen bei Emilia Rechtsschutz geben dir Tipps dazu.Du hast das Recht, jederzeit und insbesondere am Ende eines Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Dabei kannst du zwischen einem Vollzeugnis und einer Arbeitsbestätigung wählen.
Falls dein Arbeitgeber dir kein Zeugnis ausstellt, solltest du ihn schriftlich dazu auffordern. Setze eine angemessene Frist, zum Beispiel 10 bis 14 Tage. Erwähne dabei, dass du ansonsten dich verpflichtet siehst, rechtliche Schritte einzuleiten. Am besten schickst du das per Einschreiben.Hat das noch alles nicht dazu geführt, dass dir dein Arbeitszeugnis endlich geschickt wurde, empfiehlt es sich spätestens hier deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten, sofern du eine hast.
Eine Rechtsschutzversicherung kann dir bei brenzligen Situationen mit deinem Arbeitgeber helfen. - Depositphotos
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