Projektleiter im Darknet auf Mordsuche: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre

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Projektleiter im Darknet auf Mordsuche: Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre
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Ein 53-jähriger Projektleiter aus dem Zürcher Säuliamt soll im Darknet einen Auftragsmörder zu seiner ehemaligen Lebensgefährtin engagiert haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Es ist eine Geschichte wie aus einem TV-Krimi: Der 53-jährige Projektleiter aus dem Zürcher Säuliamt suchte im Januar 2023 im Darknet einen Killer, der seine ehemalige Lebenspartnerin töten sollte. Laut Anklageschrift nahm er dazu Kontakt über eine einschlägige Darknet -Seite auf, wo das Verletzen oder Töten einer Person zum Preis von 5000 bis 40'000 Dollar angeboten wird.

«Shoot to kill and drive away» Der Beschuldigte beauftragte unter einem Pseudonym den ihm unbekannten Auftragsmörder, seine ehemalige Lebenspartnerin zu erschiessen und wählte dabei die Option «Shoot to kill and drive away». Er überwies dafür an die Täterschaft Bitcoin im Gesamtbetrag von über 22'000 Franken. Zur Tat kam es jedoch nicht. Der Beschuldigte wurde ein Monat später verhaftet und befindet sich seit knapp zwei Jahren im Gefängnis. Schon ein Jahr zuvor soll der Schweizer im Darknet jemanden gesucht haben, der die Frau spitalreif schlagen soll: «Hi, würde eine Dienstleistung brauchen, um jemandem Respekt zu lehren.» Der Preis wäre 2500 Dollar gewesen, zur Ausführung kam es ebenfalls nicht. Hohe Unterhaltszahlungen an die beiden Söhne Hintergrund der Tragödie: Das Paar hat zwei gemeinsame Kinder. Nach der Trennung reichte die Frau immer wieder Strafanzeigen gegen den Mann ein. Der Plan zum Töten reifte, als das Gericht entschied, dass er für seine beiden Söhne bis zu deren Volljährigkeit Unterhalt in der Höhe von je knapp 900'000 Franken (nach)zahlen sollte. Zudem erhielt die Mutter das alleinige Sorgerecht und der Vater hatte seit Weihnachten 2020 faktisch keinen Kontakt mehr zu ihnen. Am Prozess vor dem Bezirksgericht Affoltern am Donnerstag wurde zuerst eine Zeugin befragt. Es handelt sich um die heutige Lebenspartnerin des Beschuldigten. Die kaufmännische Angestellte lebt mit ihm seit 2021 zusammen. «Es ist eine Beziehung auf Augenhöhe. Ich bin überzeugt, dass er unschuldig ist», sagte sie. Die Zeugin sagte, dass sechs Daten in der Anklageschrift nicht stimmen können. Sie habe im Kalender nachgeschaut und auf der Smartwatch mit den Aktivitäten von ihr und ihrem Freund ausgewertet. Vorbestraft wegen Freiheitsberaubung Danach wird der Beschuldigte befragt. Er ist in normalen Verhältnissen aufgewachsen und hat nach der KV-Lehre ein Wirtschaftsstudium gemacht. Danach arbeitete er bei Banken und war zuletzt selbständiger Consultant. Die Beziehung zu seiner damaligen Freundin sei anfänglich gut gewesen, ab 2013 gab es aber Probleme. «Sie war manipulativ und hat die Kinder als Waffen eingesetzt.» Er ist 2016 wegen Freiheitsberaubung per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er die Lebenspartnerin und die Kinder eingesperrt hat. «Es war ein Fehler», sagte er rückblickend. Es sei eine Kurzschlussreaktion gewesen. Im Jahr kam es 2020 zu Tätlichkeiten gegenüber der Ex-Freundin, seitdem hat er die Söhne nicht mehr gesehen. «Es ist für mich sehr traurig, ich habe die Kinder sehr gerne», sagte er. Aber aus diesem Grund habe er die ihm vorgeworfenen Taten nicht verübt. «Tom» soll seinen Computer gehackt haben Der Beschuldigte behauptete, dass er die Bitcoin an einen gewissen «Tom» bezahlt habe, den er in einer Bar kennengelernt hatte. Dabei sei es aber um eine Kampagne über Väter gegangen, die ihre Söhne nicht mehr sehen können. Dass die Bitcoin dann aber ins Darknet zum Auftragskiller überwiesen wurden, habe er nicht gewusst. «Ein Fremder – vielleicht «Tom» – muss meinen Computer gehackt haben, ich war es nicht.» Mehr Infos über ihn habe er aber nicht. «Vielleicht wollte er mir einen Gefallen machen oder er hat es als einen Testlauf im Zusammenhang mit seiner eigenen gescheiterten Beziehung getätigt.» Staatsanwältin fordert 15 Jahre Gefängnis Nach der Mittagspause hielt die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Sie forderte wegen versuchter Anstiftung zu Mord und versuchter Anstiftung zu schwerer Körperverletzung eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Jahren. «Trotz erdrückender Beweislast streitet der Beschuldigte die Taten ab.» So seien die Fotos von dem Auto seiner Frau, welche der Darknet-Seite «Online Killers Market» geschickt wurden, von seinem Handy gemacht worden. Im weiteren zitierte sie Chatnachrichten zwischen dem Beschuldigten mit dem Nutzeraccount «sitting.dark» und dem Administrator des «Online Killers Market». Auch die Überweisung von Bitcoin ins Darknet und sein Zugang ins Darknet sei nachweisbar. Im weiteren seien die Zugangsdaten für den Nutzeraccount «sitting.dark» im Passwort-Manager auf dessen Computer gespeichert waren. Für die Staatsanwältin war es ein geplanter Mord: «Der Beschuldigte hat skrupellos gehandelt, sein Verhalten war hinterhältig.» Er sei während mehreren Wochen Zeit planmässig vorgegangen. Hohes Schmerzensgeld verlangt Der Verteidiger vom Beschuldigten verlangte einen Freispruch sowie eine hohe Genugtuungssumme von rund 280'000 Franken für die zweijährige Untersuchungshaf

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