Behördliche Vorschläge zur Stärkung der Schweizer Landwirtschaft durch höhere Saatguthilfen

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Behördliche Vorschläge zur Stärkung der Schweizer Landwirtschaft durch höhere Saatguthilfen
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Das Verordnungspaket 2025 sieht Änderungen an zehn Verordnungen des Bundesrats und zwei Verordnungen des WBF vor. Die wichtigste Änderung betrifft die Landwirtschaft, die durch höhere Beiträge für die Saatgutproduktion unabhängiger werden soll.

Die Schweizer Landwirtschaft soll durch höhere Beiträge für die Saatgut produktion unabhängiger werden. Das Verordnungspaket 2025 sieht Änderungen an zehn Verordnungen des Bundesrats und zwei Verordnungen des WBF vor.

Das WBF schlägt in den folgenden vier Bereichen massgebliche Änderungen vor:\**Zuckerrüben:** Zur Stützung der inländischen Zuckerrübenproduktion stellt das WBF zwei Varianten für eine Nachfolgelösung der aktuell im Landwirtschaftsgesetz geregelten und bis 2026 befristeten Massnahmen zur Diskussion. Auf Ebene der Produktion soll der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben nach 2026 unbefristet auf dem bisherigen Niveau von 2100 Franken je Hektare weitergeführt werden. Für Bio- und IP-Suisse-Zuckerrüben wird bis Ende 2026 ein Zusatzbeitrag von 200 Franken je Hektare ausgerichtet. Dieser Beitrag soll wegfallen, denn 2023 wurde der Produktionssystembeitrag «Verzicht auf Fungizide und Insektizide im Zuckerrübenanbau» von 400 auf 800 Franken je Hektare erhöht. «Zur Vereinfachung des Systems und zur Aufhebung von Doppelsubventionierungen soll der Zusatz-Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben aufgehoben werden», schreibt das WBF im erläuternden Bericht.\**Saatgut:** Zur Stärkung der inländischen Saat- und Pflanzguterzeugung sollen die entsprechenden Einzelkulturbeiträge angemessen erhöht werden. «Diese Produktion ist von entscheidender Bedeutung, um eine gewisse Unabhängigkeit der Schweizer Landwirtschaft bei der Versorgung mit Saatgut aufrechtzuerhalten», schreibt der Bund. Seit Einführung der Einzelkulturbeitragsverordnung am 1. Januar 2014 wird die Inlandproduktion von Saatgut von Kartoffeln und Mais mit 700 Franken je Hektare gestützt. Dieser Betrag wurde nie angepasst. Die Inlandproduktion von Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen wird seit 2014 mit 700 Franken je Hektare gestützt. Seit 1. Januar 2015 wird der Anbau dieses Saatguts mit 1000 Franken je Hektare gestützt. Der Vorschlag der Behörden: Der Einzelkulturbeitrag für Pflanzgut von Kartoffeln und Saatgut von Mais wird um 800 Franken je Hektare erhöht. Der Einzelkulturbeitrag für Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen wird um 500 Franken je Hektare erhöht. Mit der Erhöhung auf 1500 Fr./ha soll die Wirtschaftlichkeit erhöht werden.\**Schädlingsbekämpfung:** Zur besseren Ausschöpfung des Potenzials von Nützlingen zur biologischen Schädlingsbekämpfung wird mit der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen eine Rechtsgrundlage geschaffen.\**Tierzucht:** Im Bereich der Tierzucht sollen Förderbeiträge des Bundes gezielt auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit und Tierwohl ausgerichtet werden. Das Verordnungspaket 2025 wird ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2025

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