Die vorberatende Finanzkommission des Berner Grossen Rates prüft als Alternative zum Abschuss von schädlichen Grossraubtieren die Sterilisation. Der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» sieht eine Verkürzung der Vernehmlassung bis zum 11. März 2025 vor.
Sterilisieren, statt abschiessen? Die vorberatende Finanzkommission des Berner Grossen Rates prüft die Alternative.Die Finanzkommission des Grossen Rates hat einen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» ausgearbeitet. Dieser sieht vor, als Alternative zum Abschuss die Sterilisation zu prüfen, wie die Kommission in einer Mitteilung schreibt . Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag dauert bis am 11.
Im April 2023 wurde die kantonale Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» eingereicht. Während der Regierungsrat die Initiative ablehnt und dem Stimmvolk ohne Gegenvorschlag unterbreiten will, hat sich eine Mehrheit der vorberatenden Finanzkommission entschieden, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Sterilisation statt Abschuss Hauptelement des Gegenvorschlags ist, dass neben dem Abschuss der schadenstiftenden Tiere die Sterilisation geprüft wird. Die Sterilisation ist ein kurzer, unproblematischer Eingriff, der das soziale Gefüge der betroffenen Tiere und ihrer Rudel intakt lassen soll.
Zudem will die FiKo-Mehrheit mit dem Gegenvorschlag sicherstellen, dass die zuständigen kantonalen Stellen ihren Handlungsspielraum in jedem Fall zugunsten der Regulierung und Beschränkung des Bestandes an Grossraubtieren nutzen. Dazu gehört in erster Linie, dass sie unmittelbar nach Überschreiten der Schadenswerte die gemäss Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen ergreifen, das heisst die Verfügung des Abschusses oder allenfalls künftig der Sterilisation.
Eine starke Minderheit der FiKo lehnt den Gegenvorschlag ab und möchte – wie der Regierungsrat – die Volksinitiative dem Stimmvolk ohne Gegenvorschlag unterbreiten. Die Minderheit sieht grundsätzlich keinen Regelungsbedarf auf Kantonsebene. Die Sterilisation sei ein untaugliches Mittel zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. In der Umsetzung der Massnahmen würden sich viele ungeklärte Fragen stellen.
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