Die Sterilisation von dauerhaft urteilsunfähigen Menschen soll in der Schweiz grundsätzlich verboten bleiben.
Die Sterilisation von dauerhaft urteilsunfähigen Menschen soll in der Schweiz grundsätzlich verboten bleiben.Die Sterilisation sei ein Eingriff, der einemache und keinen therapeutischen Zweck verfolge, heisst es in einer Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin zum Sterilisation sgesetz.
Die NEK reagierte mit der Stellungnahme auf eine Anfrage des Bundesrates im Rahmen der Beantwortung eines Vorstosses von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle .
Sterilisation Ethikkommission Gesetzgebung Menschenrechte
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