Zwei Schweizerinnen gerieten in einem Mietstreit vor Gericht. Die Vermieterin beschuldigte die Untermieterin der Nichtzahlung, die wiederum von Ausbeutung und modern Sklaverei sprach. Nach einem gewaltsamen Streitigkeiten wurde die Vermieterin von der Untermieterin angegriffen. Das Obergericht sprach die Angeklagte frei, da sie sich in Notwehr befand.
Die beiden Schweiz erinnen hatten offenbar unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt und die Bedingungen des Untermietvertrages, wie in der Anklageschrift steht. Denn die heute 31-jährige Verkäuferin und Beschuldigte kündigte «aufgrund Mietabzocke und Betrug» das Mietverhältnis bereits nach rund einem Monat im November 2018 fristlos. Weiter warf die Sozialhilfeempfängerin der Vermieter in aus dem Bezirk Horgen vor, moderne Sklaverei und unmoralische Ausbeutung zu praktizieren.
«Das Mietverhältnis war reinster Horror.» Die Vermieterin schrieb der Untermieterin postwendend: «Du hast es nicht bezahlt, sondern das Sozialamt.» So eine Person würde sie nicht mehr ins Haus lassen. Ihre Habe würde vor der Haustüre zum Abholen bereitstehen. «Du kannst nur Danke sagen, dass ich dir das alles gepackt habe.» «Nimm einfach deinen Sch**** und verreis» Als die Untermieterin zusammen mit einer Kollegin das Zügelgut abholen wollte, eskalierte der Streit. So soll die Vermieterin zur jungen Frau gesagt haben: «Nimm einfach deinen Sch**** und verreis» und sie an den Haaren gezogen haben. Dies liess sich die Beschuldigte nicht gefallen. Sie schlug die Vermieterin mehrmals mit den Fäusten, packte sie an den Haaren und zog ruckartig daran, sodass sie zu Boden stürzte. Die Vermieterin erlitt ein Halswirbelsäulen-Schleudertrauma und war vier Monate zu hundert Prozent arbeitsunfähig, danach noch zwei Monate zu fünfzig Prozent. Weiter erlitt sie laut Anklage eine posttraumatische Belastungsstörung , welche die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung nach sich zog. Vorinstanz sah von einer Strafe ab Am Prozess vom Montag vor dem Obergericht bestritt die alleinerziehende Mutter einer Tochter, die Verletzung absichtlich herbeigeführt zu haben. «Ich habe nicht gewusst, dass man mit Haarereissen ein Schleudertrauma erleiden kann.» Sie habe niemandem schaden, sondern sich nur wehren wollen. Der Richter wies auf eine Vorstrafe wegen Beschimpfung hin und fragte, ob sie einfach zu reizen sei und impulsiv reagiere. «Nein, gar nicht», antwortete die junge Frau. Das Bezirksgericht Horgen hat sie im Mai 2023 wegen Tätlichkeit schuldig gesprochen, von einer Strafe aber abgesehen. «Tatsächlich ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung nicht damit zu rechnen, dass Haarereissen ein Schleudertrauma und eine posttraumatische Belastungsstörung auslösen kann. Damit ist schlicht nicht zu rechnen», heisst es in der Urteilsbegründung. Der Staatsanwalt hatte wegen einfacher Körperverletzung und Hausfriedensbruch eine bedingte Geldstrafe verlangt. Anwalt will 341'000 Franken Schadenersatz Gegen das Urteil hatte die Vermieterin Berufung erhoben und ist ans Obergericht gelangt. Ihr Anwalt verlangte eine Verurteilung der Verkäuferin wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und machte zwei Zivilansprüche geltend: So soll die Beschuldigte dem Opfer eine Genugtuung von 20’000 Franken und einen bis zur Pensionierung im Mai 2028 auflaufenden Schadenersatz von 341’000 Franken bezahlen. «Meine Mandantin kann nicht mehr so funktionieren wie vor dem Vorfall», begründete der Anwalt diese Forderung. Die heute 61-Jährige sei immer noch teilweise arbeitsunfähig. «Die Beschuldigte hat die 30 Jahre ältere Frau wuchtig an den Haaren gerissen», sagte der Verteidiger. Die drei Oberrichter sprachen die Beschuldigte aber nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» frei und wiesen die Zivilklagen ab. «Wir wissen nicht, was passiert ist», sagte der Vorsitzende. Die Beschuldigte habe aber nicht zuerst geschlagen, sondern sich in einer Notwehrsituation befunden, als sie von der Vermieterin zuerst an den Haaren gerissen wurde
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