Weil ihre Vermieterin sie an den Schultern gepackt haben soll, ruft eine Frau die Polizei. Zweieinhalb Jahre später kommt es zu einem Freispruch.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieWeil ihre Vermieterin sie an den Schultern gepackt haben soll, ruft eine Frau die Polizei. Zweieinhalb Jahre später kommt es zu einem Freispruch.Das Basler Strafgericht hat in einem Streit zwischen Vermieterin und Mieterin die Vermieterin freigesprochen.Der einzige Zeuge im Prozess hat die beschuldigte Vermieterin entlastet.
Auf der Strasse rief sie dann die Polizei. Damit begann ein Rechtsstreit, der an diesem Mittwoch – also rund zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall – seinen vorläufigen Höhepunkt fand.stand es Aussage gegen Aussage. Die Vermieterin war wegen der mutmasslichen Tätlichkeit angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Busse von 300 Franken. Das Opfer forderte zudem Schadenersatz.
Wegen der Vorgeschichte, die die beiden Frauen hatten, entschied sich die Vermieterin während des Streits im Sommer, ihre Mieterin auf der Strasse zu filmen. Das Video liegt in den Gerichtsakten vor. Der Verteidiger fragte bei der Privatklägerin nach, ob sie wirklich in Panik gewesen sei, weil es auf dem Video nicht so aussehe. Die ehemalige Mieterin drohte dem Anwalt daraufhin mit «der nächsten Zivilklage».
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