Parlament befürwortet eigenen Straftatbestand gegen Stalking

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Parlament befürwortet eigenen Straftatbestand gegen Stalking
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Das Parlament debattiert derzeit über die Einführung eines neuen Straftatbestands, der gezielt Stalking und dessen rechtliche Konsequenzen regeln soll.

Das Parlament debattiert derzeit über die Einführung eines neuen Straftatbestand s, der gezielt Stalking und dessen rechtliche Konsequenzen regeln soll.der Schaffung eines eigenen Straftatbestand es gegen Nachstellungen zugestimmt. In zwei wichtigen Punkten wich er jedoch vom Beschluss der grossen Kammer ab.Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats .

Die entscheidende Frage sei, ob ein neuer Straftatbestand den Opferschutz tatsächlich verbessere, sagte Schwander. Die Erfahrungen im Ausland gäben auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Schwander gab ausserdem zu bedenken, die Definition von Stalking sei relativ offen. Im Einzelfall würden Gerichte auch bei Annahme der Vorlage zu entscheiden haben, ob heute schon bestehende Tatbestände wie etwa Nötigung erfüllt seien. Die bestehende gesetzliche Grundlage zur Verfolgung von Stalking reiche darum aus.Jositsch gab zudem zu bedenken, dass das Zivilrecht schon heute Annäherungs- und Kontaktverbote zulasse.

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