Er peitschte seinen betagten Vater mit dem Gürtel: Aargauer Obergericht bestätigt Freiheitsstrafe für Sohn

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Das Aargauer Obergericht hätte den heftigen Angriff eines psychisch kranken Sohnes auf seinen betagten Vater härter bestraft als die Vorinstanz. Aus formalen Gründen geht das nicht.

Er peitschte seinen betagten Vater mit dem Gürtel: Aargauer Obergericht bestätigt Freiheitsstrafe für Sohn

Das Obergericht schreibt in seinem Urteil, dass sogar eine Strafe von 7¾ Jahren angemessen wäre. Wegen des «Verschlechterungsverbots» bleibe es bei den vier Jahren. Nur der Beschuldigte hatte Berufung angemeldet, die Staatsanwaltschaft nicht. Die 189 Tage, die der Verurteilte direkt nach der Tat in Untersuchungshaft verbrachte, werden auf die vierjährige Freiheitsstrafe angerechnet.

In einem anderen Punkt kommt das Obergericht dem heute 48-jährigen Sohn entgegen: Es hat die Genugtuung, die er seinem Vater zahlen muss, von 20’000 Franken auf 3000 Franken reduziert. Ein hoher Geldbetrag könne den erlittenen Schmerz kaum spürbar lindern. Die Genugtuung von 1000 Franken für seine Schwester, die als Tochter des Opfers als Privatklägerin auftrat, wurde gestrichen; weil sie jahrelang keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater gehabt habe.

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