Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen.
Nationalsozialistische Symbole sollen künftig im öffentlichen Raum nicht mehr verwendet werden dürfen. Wer gegen das Verbot verstösst, soll eine Busse bezahlen.
Rassismus und Antisemitismus sind in einer demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft inakzeptabel. Nach geltendem Recht wird eine Person jedoch nur dann bestraft, wenn sie ein rassendiskriminierendes, gewaltverherrlichendes, extremistisches oder nationalsozialistisches Symbol verwendet und damit gleichzeitig für die entsprechende Ideologie wirbt. Wer hingegen ein solches Symbol zeigt, ohne die damit verbundene Ideologie aktiv zu propagieren, bleibt heute straflos.
Für schulische, wissenschaftliche, künstlerische oder journalistische Zwecke sieht der Bundesrat in seinem Entwurf Ausnahmen vor. Innerhalb der Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit dürften die Symbole weiterhin gezeigt werden. Bereits existierende religiöse Symbole, die nationalsozialistischen Zeichen gleich oder ähnlich sind, sind vom geplanten Verbot nicht betroffen.
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