Die Basler Regierung lehnt zwei bürgerliche Steuerspar-Motionen ab, um den finanzpolitischen Spielraum des Kantons zu wahren.
Die Basler Regierung lehnt zwei bürgerliche Steuerspar-Motionen ab, um den finanzpolitischen Spielraum des Kantons zu wahren.
Gegen zwei Steuersparvorstösse wehrt sich die Basler Regierung - hier Finanzdirektorin Tanja Soland. - KEYSTONE/Georgios Kefalas Die Basler Regierung fürchtet um den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Kantons. Deshalb beantragt sie dem Grossen Rat, von einer Zweitüberweisung zweier Steuerspar-Motionen aus dem bürgerlichen Lager abzusehen, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.
Die Basler Regierung muss sich gegenwärtig mit mehreren Steuerspar-Vorstössen aus dem Grossen Rat befassen. Bereits als verbindlicher Auftrag überwiesen wurde eine -Motion, die eine teilweise «Rückvergütungen von kantonalen Überschüssen an die steuerzahlenden Privatpersonen» fordert. Am 18. September hat der Grosse Rat zwei weitere Spar-Vorstösse der Regierung zur Berichterstattung überwiesen.-Fraktion verlangt die «Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss», wie es im Titel der Motion heisst.
Steuerspar-Motionen Grosser Rat Basel-Stadt Kantonaler Einkommenssteuerfuss Finanzpolitischer Handlungsspielraum
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