Der Kanton Aargau hat ein Beobachtungsgebiet eingerichtet und schreibt aufgrund der Vogelgrippe-Ausbrüche in der Schweiz neue Massnahmen vor. Geflügelhalter in der Drei-Kilometer-Zone an den Ufern von Aare, Limmat, Reuss, Rhein, Hallwilersee und dem Klingnauer Stausee müssen ihre Tiere besonders gut beobachten und bei Verdacht den Veterinärdienst informieren.
Die Hälfte aller Aargau er Geflügel halter müssen ihre Tiere ab sofort einsperren. Der Kanton hat ein Beobachtungsgebiet eingerichtet und schreibt aufgrund der Vogelgrippe -Ausbrüche in der Schweiz neuer Massnahmen vor. Geflügel halter innerhalb der drei Kilometer Grenze an den Ufern von Aare, Limmat, Reuss, Rhein, Hallwilersee und dem Klingnauer Stausee müssen ihre Tiere besonders gut beobachten, Todesfälle aufzeichnen sowie Krankheitssymptome dem kantonalen Veterinärdienst melden.
Der Kanton erklärt ab sofort einen Drei-Kilometer-Uferstreifen an Aare, Limmat, Reuss, Rhein, Hallwilersee und dem Klingnauer Stausee zum Beobachtungsgebiet. Geflügelhalter in dieser Zone müssten ihre Tiere besonders gut beobachten, Todesfälle aufzeichnen sowie Krankheitssymptome dem kantonalen Veterinärdienst melden. Dieser ist zuständig für die Kontrolle, ob Halterinnen und Halter die Massnahmen einhalten.Obschon das Beobachtungsgebiet klein ist, betrifft es die Hälfte aller Aargauer Geflügelhaltungen. 1470 Geflügelhaltungen befinden sich in dieser Zone. Die meisten Halterinnen und Halter in diesem Gebiet haben weniger als fünfzig Tiere. Lediglich bei 73 Betrieben handelt es sich um sogenannte Wirtschaftsgeflügelhalter – grosse Eierproduzenten oder Geflügelmasten – mit über tausend Tieren.Lange Jahre werden die Massnahmen zur Prävention der Vogelgrippe in der Schweiz von den Geflügelhaltern als Routine betrachtet, doch die Nervosität gegenüber der Situation schwankt stark, je nachdem wen man fragt. Während einige Halter die Massnahmen solidarisch mittragen, könnte ein infizierter Vogel andere wirtschaftlich ruinieren.Ab sofort dürfen Halter, die mit über 50 Vögeln in der Beobachtungszone leben, die Tiere nur noch in den Wintergarten lassen. Kantonstierärztin Barbara Thür sagt, mit den Massnahmen handle der Kanton prophylaktisch. «Wir wollen einen positiven Fall bei Hausgeflügel unter allen Umständen vermeiden. Es gibt keinen Grund zur Panik.» Da über die Schweiz verteilt Fälle aufgetaucht seien, müsse der Kanton davon ausgehen, dass Wildvögel wie Schwäne, Möwen oder Enten überall den Virus in sich tragen könnten.Die Massnahmen bedeuteten, beim Tierwohl abzuwägen, sagt Aviforum-Direktor David Zumkehr. Der Auslauf der Tiere im Freien stehe im Konflikt mit dem Schutz vor dem Virus. Letzteres müssten Halter stärker gewichten, denn: «Die Vogelgrippe ist für Hausgeflügel immer tödlich, selbst wenn es ein Tier nicht direkt trifft.» Wird der Virus bei einem Tier nachgewiesen, muss der Betrieb alle Tiere des Bestandes töten.Ab sofort müssen Geflügelhalter zudem eine Hygieneschleuse einrichten, die Zahl der Zutrittspersonen auf das Minimum beschränken und die Stiefel und Kleider vor dem Betreten des Stalls wechseln. «Als sehr gefährlich gelten die Schuhe», erklärt Zumkehr. Denn immer wieder gibt es Fälle, dass jemand in die Exkremente eines infizierten Vogels tritt und das Virus an der Schuhsohle in den Hühnerstall verschleppt. Doch auch wenn Wildvögel ihr Geschäft in der Nähe von Hausvögeln verrichteten, besteht die Gefahr von Übertragung. Zumkehr betont, überraschend kämen die Massnahmen nicht: «Geflügelhalter kennen die Gefahr und informieren sich laufend über die Entwicklung der Vogelgrippe.» Dass erst Haltungen ab 50 Tieren in Verantwortung gezogen werden, kann er verstehen. So könnten die Massnahmen konsequenter und verhältnismässig umgesetzt werden. «Sobald die Anordnung diesbezüglich ändert, ist es aber zwingend, dass alle Geflügelhalter mitmache
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