Aargau errichtet Beobachtungsgebiete entlang Flüssen und Seen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern. Massnahmen gelten bis März 2025.
Die hochansteckende Variante der Vogelgrippe , die Aviäre Influenza Subtyp H5N1, breitet sich in der Schweiz immer weiter aus: In diesem Winter sind Fälle bereits in den Kantonen Uri, Thurgau, Schaffhausen und Bern aufgetreten. Bei Hausgeflügel führt eine Infektion mit dem Virus zu schweren Erkrankungen und Verlusten. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat deshalb weitere Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ab 16. Januar 2025 verordnet.
Für Haltungen ab 50 Vögel gelten in den Beobachtungsgebieten besondere Vorschriften in Sachen Hygiene und für den Auslauf des Geflügels. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Massnahmen gelten bis Ende März Die Auslaufflächen und Wasserbecken sind mit Zäunen oder Netzen mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Kontakt mit Wildvögeln zu sichern.
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