Spiess-Hegglin: Zuger Kantonsgericht verurteilt Ringier zu Geldstrafe
Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier Jolanda Spiess-Hegglin wegen persönlichkeitsverletzender Artikel im «Blick» mehrere Hunderttausend Franken zahlen muss. Der Professor für Zivil- und Zivilprozessrecht ordnet die Folgen des Urteils für die Medienbranche ein.Personen-Box aufklappen Personen-Box zuklappen Der Professor für Zivil und Zivilprozessrecht der Universität Basel hat sich ausführlich mit dem Fall Spiess-Hegglin beschäftigt.
Ausserhalb der Boulevardpresse ist die Bedeutung zu relativieren. Es ist für die Verlagshäuser also besser, wenn man einen Vergleich abschliesst statt eines problematischen Urteils?
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