Jolanda Spiess-Hegglin war mit ihrer Klage gegen Ringier erfolgreich. Laut dem Kantonsgericht Zug muss Blick der Zugerin jetzt den Gewinn auszahlen.
Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden: «Blick» soll Jolanda Spiess-Hegglin für vier Artikel aus den Jahren 2014 und 2015 über 300'000 Franken zahlen. Für vier «Blick»-Artikel über Vorkommnisse an der Landammannsfeier stellte das Zuger Kantonsgericht eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung fest, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
In der Folge beantragte das Medienhaus jedoch die vollständige Abweisung der Gewinnherausgabeklage. Dies, weil Spiess-Hegglin die Ringier AG und nicht die Ringier Art AG, wie sich die Herausgeberin später umbenannte, eingeklagt hatte. Damit habe sie die falsche Firma verklagt, so Ringier. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Artikel über Jolanda Spiess-Hegglin 800'000 Mal gelesen Die vier Beiträge wurden insgesamt 800'000 Mal angeklickt.
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