Das Zuger Kantonsgericht hat der ehemaligen Kantonspolitikerin den Gewinn zugesprochen, den Ringier mit vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielt hat. Das Medienhaus will das Urteil anfechten.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Zuger Kantonsgericht hat der ehemaligen Kantonspolitikerin den Gewinn zugesprochen, den Ringier mit vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln erzielt hat. Das Medienhaus will das Urteil anfechten.Jolanda Spiess-Hegglin soll 300’000 Franken für persönlichkeitsverletzende «Blick»-Artikel erhalten.
Die Artikel, die 2014/15 im gedruckten «Blick», in seiner Onlineausgabe und im Gratisblatt «Blick am Abend» veröffentlicht wurden, tragen Titel wie «Sex-Skandal in Zug: Alles begann auf der ‹MS Rigi›» oder «Jolanda ‹Heggli› zeigt ihr ‹Weggli›».
Das Gericht wies diese Argumentation zurück. Strittig war folglich nur noch, wie hoch der Gewinn ist, den Ringier mit den vier Artikeln zur Landammann-Feier gemacht hat. Ringier stellte sich auf den Standpunkt, dass für die Berechnung lediglich der «Mehrgewinn» zu bezahlen sei, also jener Gewinn, den das Medienhaus ohne die Publikation der vier Artikel zur Landammann-Affäre nicht gemacht hätte. Dieser habe sich auf etwa 4900 Franken belaufen.
Daher schloss sich das Zuger Kantonsgericht der Argumentation von Spiess-Hegglins Experten an – und sprach ihr einen Gewinn von rund 200’000 Franken für die Onlineveröffentlichung der vier Artikel zu. Die Gewinnherausgabe umfasse lediglich den Betrag, um den sich Ringier bereichert habe, erklärte Jolanda Spiess-Hegglin gegenüber der NZZ weiter. «Es ist keine Entschädigung, kein Schadenersatz. Es ist schlicht und einfach die Herausgabe der illegal erlangten Mittel durch die Publikation von vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln», so die ehemalige Zuger Kantonsrätin.
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