Einige Organisationen sammeln widerrechtlich Unterschriften und zwingen Komitees zum Kauf. Dies teilt die Bundeskanzlei mit und beruft sich dabei auf eine eingereichte Strafanzeige. Die Kanzlei reagiert.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie Affäre um mutmasslich gefälschte Unterschriften unter Initiativen und Referenden erhält einen neuen Dreh. Laut der Bundeskanzlei sollen einige Organisationen, die für Geld Unterschriften sammeln, dies ohne Auftrag getan und Komitees zum Kauf gedrängt haben.
Das Problem daran: Unterschreibt jemand ein Volksbegehren auf einem von einem Mitarbeitenden einer dieser Organisationen hingehaltenen Bogen, kann es sein, dass die Unterschrift dann nicht eingereicht wird, weil das verantwortliche Komitee den Kauf ablehnt. Unterschriftensammlungen sind im Gesetz bewusst niederschwellig gehalten. Damit das so bleiben könne, müsse Missbräuchen auf allen Ebenen entschieden bekämpft werden, mit strafrechtlicher Verfolgung, Systemoptimierung, Unterstützung der mitverantwortlichen Akteure und mit Prävention, schrieb die Bundeskanzlei.
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