Das Bundesverwaltungsgericht nimmt den Bund bei Wolfregulierungen aus der Schusslinie: Zuständig seien die Kantone.
Der Wolf, nur wenige Kilometer von Basel: Immer näher rückt das Raubtier ans Siedlungsgebiet, wie diese Aufnahmen aus dem Lörracher Wald zeigen.Es ist etwas ruhiger geworden um den Wolf. Die im Eilverfahren beschlossene Jagd im Winter ist vorbei, von den Alpen gibt es bislang nur vereinzelt Meldungen von Rissen, da und dort tauchen Wölfe in der Nähe von Siedlungsgebieten auf.
Eine ist seit heute geklärt: Zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind vor allem die Kantone. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Umweltverbände hatten dabei sowohl die Abschussverfügungen der Kantone wie auch die Zustimmungsverfügungen des Bafu angefochten. Das sei eine unnötige Doppelspurigkeit, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht: «Zustimmungsverfügungen des Bundesamts für Umwelt zu Wolfsregulierungen können nicht mit Verbandsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden», heisst es in einer Medienmitteilung vom Freitag.
«Der Entscheid zu dieser prozessualen Vorfrage enthält keine Informationen zu den inhaltlichen Fragen der Beschwerden. Den Umweltverbänden ist wichtig, dass diese inhaltlichen Fragen bald geklärt werden», schreibt Pro Natura stellvertretend für die Verbände in einer ersten Stellungnahme. Sie würden die Begründung des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts nun genau analysieren und dann das weitere Vorgehen beschliessen.
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