Eine Aargauer Schule stellt einer Stellvertretung einen befristeten Vertrag von nur einem Monat aus. Als diese selbst ausfällt, wird es für sie finanziell eng.
Eine Aargau er Schule stellt einer Stellvertretung einen befristeten Vertrag von nur einem Monat aus. Als diese selbst ausfällt, wird es für sie finanziell eng.Eine alleinerziehende Lehrer in hat mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.Als die Frau im November krankheitsbedingt ausfiel, wurde dieser nicht mehr verlängert.nicht nur sich selbst, sondern auch drei Teenager. «Ich weiss nicht, wie lange wir so durchkommen», sagt sie der « Aargau er Zeitung».
Was derzeit bleibt, ist lediglich ein zweiter, unbefristeter Vertrag an der Schule über etwa 44 Prozent. Für diesen bekommt sie weiterhin Gehalt ausgezahlt.Dies ist jedoch bei weitem nicht genug. «Man steht plötzlich einfach da mit Nichts. Mit null Absicherung. Ohne Netz und Boden», erklärtin dieser Situation nichts falsch gemacht.
Wer sich als Stellvertretung zur Verfügung stellt, müsse wissen, dass man nicht dieselben Absicherungen hat wie eine festangestellte Lehrperson. Dies schreibt das Bildungsdepartement gemäss «AZ».Auch die Suhrer Gesamtschulleiterin Angela Boller verteidigt sich gegenüber der Zeitung. Eine nachweislich arbeitsunfähige Lehrperson könne nicht angestellt werden, so Boller.
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