Ein Seeländer Schulhaus wurde mit Graffiti besprüht. Am Ende bleibt die Gemeinde auf den Kosten sitzen.
Am Morgen eines Tages im September 2022 erlebte das Personal der Primarschule in einer Seeländer Gemeinde eine böse Überraschung. Ein Unbekannter hatte die Wände und Betonsäulen des Schulhauses mit diversen Schriftzügen besprüht . Ordnungsgemäss stellte die Gemeinde daraufhin durch die Gemeindeschreiberin einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung.
Da war es aber schon zu spät, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein und wies darauf hin, dass innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten kein gültiger Strafantrag gestellt worden war. Eine Nachbesserung sei somit ausgeschlossen. Die Seeländer Gemeinde legte Beschwerde beim Obergericht ein, da der «bedingungslose Wille zur Strafverfolgung des Täters» bereits beim ersten Einreichen zum Ausdruck gebracht worden sei.
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