Eine Seeländer Gemeinde will einen Sprayer anzeigen – und muss am Schluss selbst bezahlen. Wie es so weit kam.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieEine Lehrerin, ein Lehrer oder vielleicht der Hauswart kommt eines Morgens im September 2022 aufs Gelände des Schulhauses. Und blickt als Erstes auf eine Sauerei. An den Wänden und den Betonsäulen des Primarschulhauses hat ein Schmierfink seine Spuren hinterlassen und diverse Schriftzüge hingesprayt.
Die Behörden hätten zu belegen, dass die Gemeindeschreiberin zur Strafantragstellung im Namen der Gemeinde berechtigt sei. Sie tat dies und räumte im entsprechenden Schreiben ein, dass eine Kollektivunterschrift nötig gewesen wäre. Offensichtlich erzürnt über den Entscheid der Staatsanwaltschaft schrieb die Gemeinde in der Beschwerde, diese verfalle in «überspitzten Formalismus». Die strikte Anwendung von Formvorschriften sei nicht gerechtfertigt.
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