Das Bundesgericht hat das Schweizer Aussendepartement (EDA) zur erneuten Prüfung eines Gesuchs eines im kurdischen Gefängnis in Syrien inhaftierten Schweizers aufgefordert. Der Mann, der sich möglicherweise der Terrorgruppe des Islamischen Staates angeschlossen hat, möchte in die Schweiz zurückkehren.
Seit fünfeinhalb Jahren sitzt der 30-jährige Schweizer A. in einem kurdischen Gefängnis im Autonomiegebiet im Nordosten Syrien s. Er ist seit neun Jahren in Syrien , wo er sich vermutlich der Terrorgruppe des Islamischen Staates anschloss. Nach seiner Verhaftung durch die kurdischen Kämpfer der Syrian Democratic Forces (SDF) ist unklar, ob er sich noch immer in kurdischer Gefangenschaft befindet. A. möchte zurück in die Schweiz und beantragte 2022 beim Schweizer Aussendepartement Hilfe.
Das EDA lehnte den Antrag ab, da es keine aktive Rückführungshilfe für terroristisch motivierte Reisende anbietet. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass das EDA das Gesuch im Rahmen des konsularischen Schutzes erneut prüfen muss, da A. wegen der Haftbedingungen ein schutzwürdiges Interesse hat. Das EDA analysiert jetzt das Urteil und wird die Entscheidung treffen, ob es A. bei seiner Rückkehr helfen kann
Syrien Gefängnis Terrorismus Rückführung EDA
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