Bundesgericht spricht Machtwort im Aargauer Streit um Überwachungskameras – mit Folgen für Verkehrsrowdys

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Dürfen Ermittler die Videos der Verkehrsüberwachungskameras als Beweise verwenden, um Drängler und Raser aufzuspüren und anzuklagen? Die Aargauer Staatsanwaltschaft und das Obergericht lagen in dieser Frage seit Jahren im Streit. Das Bundesgericht hält in zwei neuen Urteilen fest, wer recht hat. Die Staatsanwaltschaft äussert sich zu den Folgen.

Bundesgericht spricht Machtwort im Aargauer Streit um Überwachungskameras – mit Folgen für Verkehrsrowdys

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verwendet Videos von Überwachungskameras des Bundesamts für Strassen als Beweise. Per Strafbefehl will sie den Zürcher wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilen. Nach seiner Beschwerde spricht das Bezirksgericht Aarau ihn jedoch frei.Es handle sich auch nicht um einen schwerwiegenden Fall. Die groben Verletzungen der Verkehrsregeln seien, so das Obergericht, ohne besondere Vorkommnisse verlaufen.

Die Begründung: Die Weitergabe der Videos an Polizei und Staatsanwaltschaft ergebe sich aus der Pflicht der Behörden zur nationalen Rechtshilfe, wie die Oberstaatsanwaltschaft zu Recht vorgebracht habe. Die entsprechenden Bestimmungen seien eine gesetzliche Grundlage für die Weitergabe der Videoaufnahmen, die ausdrücklich der Verkehrssicherheit dienen würden.

Das Manöver ist allerdings von einer Verkehrsüberwachungskamera des Kantons gefilmt worden. Dank den Aufnahmen kommen die Ermittler dem Italiener auf die Schliche. Das Bezirksgericht Lenzburg taxierte die Videos als verwertbare Beweise. EsDoch das Obergericht sprach den Tesla-Lenker auf seine Beschwerde hin frei. Es sah keine gesetzliche Grundlage für den Videobeweis. Die grobe Verletzung der Verkehrsregeln des Tesla-Fahrers taxierte es nicht als schwere Straftat.

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