Pille danach: Bundesgericht bleibt bei Gespräch in Apotheken

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Das Bundesgericht hat entschieden: Die Pille danach bleibt nur nach einem Beratungsgespräch in Apotheken erhältlich. Politikerinnen toben.

Der Gang zur Apotheke für die «Pille danach» ist oft unangenehm: Zunächst bittet man die Apothekerin oder den Apotheker um das Medikament, danach muss ein Formular ausgefüllt und ein Gespräch mit der Fachperson geführt werden. Dabei werden die Risiken der Pille, die Möglichkeit einer Schwangerschaft und sexuell übertragbare Krankheiten erklärt. Anschliessend folgt eine Beratung zur Notfallverhütung und zur regulären Verhütung.

Das Bundesgericht erklärte seinen Entscheid damit, dass das Fachgespräch mit einer Apothekerin oder einem Arzt zum «Schutz der Anwenderin weiterhin notwendig» ist. So könnte abgeklärt werden, ob und welches Präparat für die Anwenderin geeignet sei. Das Wissen für ein solches Gespräch fehle Drogistinnen, erklärt das Bundesgericht.

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