Bundesgericht stellt klar: Dauer einer Vergewaltigung darf bei Strafe nicht berücksichtigt werden

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Bundesgericht stellt klar: Dauer einer Vergewaltigung darf bei Strafe nicht berücksichtigt werden
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung nicht zugunsten des Täters berücksichtigt werden darf. Eine Passage aus einem Urteil im Basler Vergewaltigungsfall wird als „unangemessen“ zurückgewiesen.

Das Bundesgericht hat klargestellt, dass die Dauer einer Vergewaltigung bei der Strafzumessung nicht zugunsten des Täters berücksichtigt werden darf. Umgekehrt könne es sich aber durchaus erschwerend auf die Schuld des Täters auswirken. Das Bundesgericht korrigiert damit eine Passage seines Urteils im Basler Vergewaltigung sfall, als es die «relativ kurze Dauer der Vergewaltigung » berücksichtigte.

In Zürichs Luxushotel Dolder sorgt die hyperrealistische Figur «The Traveller» für Schlagzeilen. Ein deutscher Boulevard-Journalist stellte in einem Artikel die Frage, ob dies Kunst oder geschmacklos sei. Die Skulptur sei ein Teil der hoteleigenen Kunstsammlung, betreut durch die Familie Schwarzenbach, antwortet ein Dolder-Sprecher. Kunst sei subjektiv und könne eine wichtige Reflexion auslösen. Das Werk ist seit Beginn des Jahres neben der Rezeption ausgestellt.

Die Spannungen auf der Koreanischen Halbinsel nehmen zu. Nordkorea hat Teile der ungenutzten Grenzstrassen zu Südkorea gesprengt, um die Verbindung dauerhaft zu kappen. Das südkoreanische Vereinigungsministerium verurteilte das Vorgehen des Nordens als «höchst abnormal», «rückschrittlich» und als Verstoss gegen frühere Vereinbarungen. Kim Jong-un wolle sämtliche verbliebenen Beziehungen zu Südkorea abbrechen.

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