Bundesgericht stimmt Einschränkung der freien Arztwahl zu

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Bundesgericht stimmt Einschränkung der freien Arztwahl zu
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Krankenkassen dürfen bei «Ärztehopping» einen «Gatekeeper» einsetzen, urteilt das Bundesgericht. Die freie Arztwahl kann eingeschränkt werden.

Das Bundesgericht erlaubt es Krankenkassen in einem Leitentscheid, einen «Gatekeeper» einzusetzen, um «Ärztehopping» zu verhindern. - Keystonekann auch den Interessen der Versicherten selber dienen», argumentiert das Bundesgericht laut «Blick». Die Patienten würden so vor medizinisch objektiv unnötigen Behandlungen oder Eingriffen geschützt.stützte sich bei ihrer Entscheidung auf ein Gutachten.

Die Patientenorganisation SPO zeigt überraschend Verständnis für das Urteil. «Die freie Arztwahl kann auch überfordern», sagt Geschäftsführerin Susanne Gedamke gegenüber «mit dem Finger auf «Ärztehopper» zeigten. «Es ist ja nicht so, dass Patienten freiwillig zu verschiedenen Ärzten gehen, sie machen das eher aus einer Hilflosigkeit heraus».

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