Das Bundesgericht hat in den letzten Wochen zwei Ausschaffungen gegen Straftäter gestoppt. In beiden Fällen geht es um das Recht auf Achtung des Familienlebens.
Das Bundesgericht hat in den letzten Wochen zwei Ausschaffungen gegen Straftäter gestoppt. In beiden Fällen geht es um das Recht auf Achtung des Familienlebens.: Ende November veröffentlichte das Staatssekretariat für Migration Zahlen zur Ausschaffung ausländischer Straftäter. Im letzten Jahr ordneten Schweizer Gerichte demnach 2250 Landesverweise an.
Das Bundesgericht hat in den letzten Wochen zwei Entscheide gefällt, welche in der «Strichli-Liste» unter der Rubrik «nicht vollzogen» landen. Beide Male geht es um das Recht auf Achtung des Familienlebens, geschützt von der Europäischen Menschenrechtskonvention.vom 15. November betrifft einen in der Schweiz geborenen, heute 34-jährigen Türken.
Doch jetzt sistiert das Bundesgericht die Ausschaffung. Der Grund: Solange der Mann auf umfassende Fürsorge seiner Mutter angewiesen ist, fällt dieses Abhängigkeitsverhältnis unter das Recht auf Achtung des Familienlebens. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Wenn sich der Mann gesundheitlich stabilisieren sollte, wäre eine Ausschaffung für das Bundesgericht verhältnismässig. In einembei einem Kosovaren.
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