Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen Franken zahlen.
Das Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Millionen Franken zahlen.Die eidgenössische Wettbewerbskommission kam 2016 zum Schluss, dass Swisscom und Blue Entertainment im Zeitraum von 2006 bis 2013 ihre marktbeherrschende Stellung bei der Bereitstellung von Sportübertragungen ausgenützt hätten.
Sie hätten Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt hätten.Bereits das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entsprechende Verfügung im Mai 2022. Das Bundesgericht folgt den Argumenten der Vorinstanz in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid.
Auch gegen die Höhe der Sanktion hat das Gericht nichts einzuwenden. Die Schwere und die Dauer der Verstösse seien ebenso berücksichtigt worden, wie deren Wiederholung. Für das Verfahren vor Bundesgericht muss Swisscom zudem 100'000 Franken zahlen.
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