Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Hundeexperte fordert Alternativen

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Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Hundeexperte fordert Alternativen
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Der Schweizer Rottweilerhunde-Club lehnt das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich ab und fordert stattdessen strengere Auflagen für Halter, Züchter und Importe. Präsident Walter Horn betont, dass Aggressivität nicht einer Rasse zuzuordnen ist und wissenschaftliche Studien andere Lösungsansätze belegen.

Den Rottweiler auf die Liste der verbotenen Hunde aufzunehmen, sei nicht die Lösung. Dieser Meinung ist Walter Horn, Präsident des Schweizerischen Rottweiler hunde Clubs. Er sagt: «Man kann Aggressivität nicht einer Rasse zuweisen, sondern nur einem individuellen Hund.»

Bisherige Halter benötigen eine Bewilligung Box aufklappen Box zuklappen Wer im Kanton Zürich aktuell bereits einen Rottweiler hält, muss eine Bewilligung beantragen. Dafür kann die Halterin oder der Halter beim Zürcher Veterinäramt innerhalb von sechs Monaten ein Gesuch einreichen. Auch Mischlinge mit mehr als zehn Prozent Rottweiler-Blutanteil brauchen neu eine Bewilligung.

Strengere Regeln beim Import Der Regierungsrat plant auch weitere Massnahmen. Voraussichtlich im Sommer werden Hundehalterkurse im Kanton Zürich für alle obligatorisch. Bis jetzt müssen nur Halter von «grossen oder massigen» Hunden einen Kurs absolvieren. Hundeclub prüft Rekurs Der Schweizerische Rottweilerhunde Club will das Verbot im Kanton Zürich nicht hinnehmen. Gemeinsam mit Juristen prüften sie, wie sie vorgehen könnten. «Wir denken, wir werden Einspruch erheben», sagt Horn.

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