Rottweiler-Kauf im Kanton Zürich verboten

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Ab Januar 2025 ist der Kauf von Rottweilern im Kanton Zürich verboten. Die Regierung reagiert damit auf zwei schwere Beissvorfälle. Aktuelle Halter müssen eine Bewilligung beantragen und ihre Hunde einer Wesensprüfung unterziehen.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieBereits ab kommendem Januar ist im Kanton Zürich der Kauf von Hunden der Rasse Rottweiler verboten. Die Regierung reagiert damit auf zwei Beissvorfälle .Ab 1. Januar 2025 sind im Kanton Zürich Neuanschaffungen von Rottweiler n verboten, wie der Regierungsrat mitteilt.

Er reagiert damit auf zwei schwere Beissvorfälle, bei denen ein Rottweiler mehrere Personen, darunter zwei Kinder, verletzt hatte, kam es Anfang Dezember in Winterthur zu einem weiteren Vorfall mit der gleichen Hunderasse. Ein fünfjähriges Kind erlitt dabei schwere Kopfverletzungen und musste operiert und hospitalisiert werden. In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind seit 2009 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen könnten, würden im Vergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstellen, heisst es in der Mitteilung. Aus diesen Gründen werde auch der Rottweiler auf die Rassetypenliste II aufgenommen. Der Schritt war im Kantonsrat ist News-Redaktor im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft und Blattmacher beim Newsdesk Tamedia. Er schreibt über Politik sowie über Nachhaltigkeitsthemen

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