Rottweiler-Verbot in Zürich nach Angriff auf Kinder

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Rottweiler-Verbot in Zürich nach Angriff auf Kinder
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Die Regierungspräsidentin von Zürich, Natalie Rickli, begründet das Rottweiler-Verbot als präventive Massnahme nach schweren Vorfällen, insbesondere mit Kindern.

Die Regierungspräsidentin von Zürich , Natalie Rickli (SVP), begründet das Rottweiler - Verbot als präventive Massnahme nach schweren Vorfällen, insbesondere mit Kindern. Zukünftige Sicherheit soll durch die Überprüfung der aktuellen Rottweiler -Halter durch das Veterinäramt gewährleistet werden. Im Kanton Zürich sind laut Mitteilung derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0.5 Prozent der Hundepopulation entspricht. Aktuelle Halter können eine Haltebewilligung beantragen.

Dafür müssen sie innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einreichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht. Ein Vorfall Ende Oktober in Adlikon ZH zeigt die Dringlichkeit des Verbots. Ein einjähriger Rottweiler aus einer Wohnung entwichen und griff zwei spielende Kinder an, biss sie und verletzte sie schwer. Der Hund biss auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. Die Halterin hatte den Hund erst wenige Tage zuvor in Deutschland abgeholt. Gegen die Besitzerin des Rottweilers gingen laut der Oberstaatsanwaltschaft verschiedene Strafanträge ein

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