Nach zwei schweren Hundeattacken auf Kinder, bei denen Rottweiler involviert waren, verbietet der Kanton Zürich ab 1. Januar die Neuanschaffung dieser Hunderasse. Die Rottweiler kommen damit auf die Liste der Hunde, deren Zucht, Erwerb und Zuzug im Kanton verboten ist.
Drei verletzte Kinder innert wenigen Monaten: Jetzt verbietet der Kanton Zürich Rottweiler -Neuanschaffungen
«Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar», heisst es in der Mitteilung des Kantons zum neuen Verbot. Wer bereits einen Rottweiler hat und diesen behalten will, kann innert sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen. Wer keine Haltebewilligung beantrage und nach Ablauf der Frist im Kanton Zürich registriert sei, mache sich gemäss Hundeverordnung strafbar, erklärte Perler auf Anfrage. Im Rahmen des Verfahrens für die Haltebewilligung werden die Rottweiler einer Wesensprüfung unterzogen, um das Gefährdungspotenzial zu bewerten.
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