Rottweiler-Besitzer im Kanton Zürich müssen Wesenstest bestehen

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Rottweiler-Besitzer im Kanton Zürich müssen Wesenstest bestehen
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Im Kanton Zürich müssen Rottweiler-Besitzer bis Ende Juni einen Wesenstest bestehen, um ihre Hunde weiterhin halten zu dürfen. Seit Anfang Jahr sind Rottweiler im Kanton Zürich bewilligungspflichtig.

Damit Rottweiler , die bereits im Kanton Zürich leben, auch künftig so unbeschwert herumhüpfen können, müssen sie neu einen Wesenstest bestehen. Im Kanton Zürich haben erst sechs Besitzer von Rottweiler n ein Gesuch für die weitere Haltung ihres Hundes gestellt. Seit Anfang Jahr sind Rottweiler im Kanton Zürich bewilligungspflichtig. Bis Ende Juni müssen die Anträge beim Veterinäramt eintreffen.

Weil im vergangenen Jahr mehrere Kinder von Rottweilern angegriffen wurden, entschied der Regierungsrat, die Anschaffung dieser Rasse auf Anfang 2025 zu verbieten. Zudem muss, wer bereits einen solchen Hund besitzt und mit diesem weiterhin in Zürich leben will, innert sechs Monaten eine Haltebewilligung beantragen.

Für diese Bewilligung werden die Hunde einem Wesenstest unterzogen. Im Kanton Zürich sind derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was 0,5 Prozent der Hundepopulation entspricht.Mörder wendet sich mit letzten Worte an die Angehörigen seiner OpferWarst du schon einmal live bei einem Vulkanausbruch dabei und die herabfliessende Lava war zum Greifen nahe? In der italienischen Stadt Catania ist das möglich. Mutige Touristen wagen das Erlebnis.

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