Das Zuger Kantonsgericht hat in einem Rechtsstreit zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier entschieden, dass der Medienkonzern an Spiess-Hegglin über 300'000 Franken Gewinn abliefern muss.
Das Zuger Kantonsgericht hat in einem Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin und dem Medienkonzern Ringier in erster Instanz entschieden. Das Gericht folgte weitgehend den Forderungen von Spiess-Hegglin , die sich gegen die Berichterstattung des « Blick » über einen Vorfall anlässlich einer Landammann-Feier in Zug gewehrt hatte. Ringier muss nun über 300'000 Franken Gewinn an Spiess-Hegglin abliefern.
Die Höhe des Gewinns wurde vom Gericht auf 309'531 Franken festgesetzt. Dazu kommen weitere Kosten für Gerichtskosten (24'000 Franken) und Anwaltskosten von Spiess-Hegglin (112'495 Franken), die ebenfalls von Ringier getragen werden müssen. Das Gericht argumentierte, dass Ringier von einem Mehrgewinn ausgegangen sei, da die Berichterstattung über Spiess-Hegglin zu einer Steigerung der Leserschaft und somit zu einem höheren Gewinn geführt habe. Das Gericht folgte jedoch dem Standpunkt von Spiess-Hegglin, der besagte, dass für die Berechnung des Gewinnbetrages der gesamte Nettogewinn berücksichtigt werden müsse, der mit den Beiträgen erzielt worden sei. Das Gericht räumte ein, dass es schwierig sei, einen direkten Zusammenhang zwischen der Berichterstattung und der Gewinnerzielung nachzuweisen. Daher wurde ein reduzierter Kausalitätsmaßstab angewendet, der einen größeren Ermessensspielraum des Gerichts bot. Die detaillierte Analyse des Urteils lässt vermuten, dass Ringier beim Gericht schlechte Karten hatte. Der «Blick» wurde als Boulevardmedium eingestuft und der Informationsvorteil von Ringier wurde kritisiert. Das Gericht stellte fest, dass Ringier die eigene Argumentation teilweise nicht mit Fakten belegt und die Berechnung der Klägerin nicht widerlegt habe. Ringier hat gegen das Urteil Berufung eingelegt
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