Die Schätzung des Gerichts: Ringier muss über 300’000 Franken Gewinn an Spiess-Hegglin abliefern

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Die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin findet Gehör bei Gericht: Die Richter folgen weitgehend ihren Forderungen. Der Medienkonzern Ringier zieht das Urteil weiter.

Die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin findet Gehör bei Gericht: Die Richter folgen weitgehend ihren Forderungen. Der Medienkonzern Ringier zieht das Urteil weiter.Der Sachverhalt ist seit längerem geklärt: Der Ringierkonzern hat mit seinen «Blick»-Publikationen die Zuger Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

In der Urteilsbegründung ist das Zuger Gericht weitgehend der Argumentation der Klägerin gefolgt. Ringier ist von einem «Mehrgewinn» ausgegangen, da ja sonst mit anderen publizierten Beiträgen Ertrag und Gewinn erzielt worden wären. Das Gericht teilt jedoch mit Verweis auf ein Leiturteil des Bundesgerichts den Standpunkt der Klägerin.

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