Ringier muss Jolanda Spiess-Hegglin über 300'000 Franken zahlen

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Ringier muss Jolanda Spiess-Hegglin über 300'000 Franken zahlen
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Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden, dass der Medienkonzern Ringier über 300'000 Franken an die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss, nachdem die «Blick»-Publikationen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hatten.

Das Zuger Kantonsgericht hat in einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass der Medienkonzern Ringier über 300'000 Franken an die Ex-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss. Spiess-Hegglin hatte Ringier wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte durch die « Blick »-Publikationen verklagt. Der « Blick » hatte in einer Reihe von Artikeln über einen letztlich undurchsichtigen Vorfall anlässlich einer Zuger Landammann-Feier berichtet.

Das Gericht folgerte largely Spiess-Hegglins Argumentation und urteilte, dass Ringier einen «Mehrgewinn» erzielt habe durch die Veröffentlichungen über Spiess-Hegglin. Ringier hatte argumentiert, dass es nicht möglich sei, den Gewinn genauer zu quantifizieren, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen den Artikeln und der Gewinnerzielung gebe. Das Gericht jedoch berief sich auf ein Leiturteil des Bundesgerichts und entschied, dass der gesamte Nettogewinn, der mit den Artikeln erzielt worden sei, als Grundlage für die Berechnung des Gewinnherausgabeanspruchs dienen müsse.Obwohl sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Artikeln und der Gewinnerzielung nicht «strikt nachweisen» lasse, entschied das Gericht, dass der Ermessensspielraum für die Berechnung des Gewinnherausgabeanspruchs begrenzt sei. Es wurde auch festgestellt, dass Ringier das «Informationsgefälle» zwischen den Parteien nicht ausreichend ausbalanciert habe. Das Gericht kritisierte, dass Ringier die eigene Argumentation teilweise nicht mit Fakten untermauert habe und die Berechnung der Klägerin nicht mit eigenen Zahlen widerlegt habe. Ringier hat angekündigt, das Urteil weiterzuziehen

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