Wer Angehörige psychiatrisch pflegt, soll entschädigt werden. Eine Mutter will der Krankenkasse so monatlich 15'000 Franken verrechnen.
Während man in Bundesbern mit aller Mühe versucht, den Anstieg der Krankenkassenprämien zu bremsen , fällt das Bundesgericht ein Leiturteil, welches die Gesundheitskosten in die Höhe schiessen lassen könnte. Für die Pflege ihres über 20-jährigen Sohnes fordert eine Mutter von der Krankenkasse zusätzliche 15'000 Franken Entschädigung pro Monat. Dieser ist geistig behindert und hat eine Autismusspektrumsstörung.
«Psychiatrischer Grundpflege» zeitlich kaum Grenzen gesetzt Es scheint sogar unwahrscheinlich, dass der Frau die volle Summe bezahlt wird. Die von ihr angegebenen Stunden würden die gesetzliche Höchstarbeitszeit nämlich deutlich überschreiten. Dies war jedoch nicht Gegenstand der Beurteilung des Bundesgerichts.
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