Mindestfranchise-Erhöhung: Mehr Eigenverantwortung im Gesundheitswesen?

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Mindestfranchise-Erhöhung: Mehr Eigenverantwortung im Gesundheitswesen?
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Das Schweizer Parlament will die Mindestfranchise im Gesundheitswesen erhöhen. Der Ziel ist es, die Gesundheitskosten zu senken und die Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern. Die genauen Details der Erhöhung sind noch offen.

Derzeit beträgt die Mindestfranchise 300 Franken. Das dürfte bald Geschichte sein. Durch eine stärkere Kostenbeteiligung erhoffen sich Politiker mehr Eigenverantwortung .Das Parlament will die Mindestfranchise erhöhen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat am Montag eine entsprechende Forderung verabschiedet. Damit ist der Auftrag an den Bundesrat klar: Er soll die entsprechende Verordnung anpassen.

Nur: Wie hoch die Mindestfranchise steigen soll, steht in den beiden Vorstössen von Nationalrätin Diana Gutjahr und Ständerätin Esther Friedli nicht. Die beiden Ostschweizer SVP-Vertreterinnen schreiben nur, dass diese den wachsenden Gesundheitskosten anzupassen sei und die einzelnen Erhöhungsschritte «moderat» ausfallen sollen.«Um die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen, müssen wir sämtliche Bereiche anschauen und überall ansetzen. Auch bei den Leistungsbezügern», sagt Diana Gutjahr. Viele Leute hätten eine Selbstbedienungsmentalität, würden sehr rasch den Notfall aufsuchen oder sich mit Medikamenten eindecken, auch wenn es vielleicht nicht nötig sei. «Hier braucht es mehr Eigenverantwortung.»Auf Nachfrage will sich die Thurgauer SVP-Nationalrätin bei der Erhöhung der Mindestfranchise nicht auf einen bestimmten Betrag festlegen. Ein abgestuftes System sei denkbar, das auch alternative Versicherungsmodelle berücksichtige. Gutjahr betont zugleich, dass eine Erhöhung der Mindestfranchise den Anstieg der Prämien dämpfe: bei 50 Franken um etwa 0,6 Prozent, bei 100 Franken um 1,3 Prozent und bei 200 Franken gegen 2 Prozent. «Davon profitieren alle.» Derzeit beträgt die Mindestfranchise 300 Franken. Wer diese wählt, bezahlt höhere Krankenkassenprämien, muss sich dafür aber weniger stark an den anfallenden Behandlungskosten beteiligen. Die nächsthöhere wählbare Franchise ist 500 Franken. Da nur an der tiefstmöglichen Stufe geschraubt werden soll, kann die Erhöhung maximal 199 Franken betragen. Ob das aber «massvoll» wäre, ist eher fraglic

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