Dass die Wiler Schule St. Katharina keine Buben aufnimmt, verletzt die Grundrechte. Ist damit das Ende des geschlechtergetrennten Unterrichts in der Schweiz besiegelt – oder hätte dieser auch Vorteile?
Dass die Wiler Schule St. Katharina keine Buben aufnimmt, verletzt die Grundrechte. Ist damit das Ende des geschlechtergetrennten Unterrichts in der Schweiz besiegelt – oder hätte dieser auch Vorteile?
Ob das zeitgemäss ist, darüber tobt in der Ostschweiz seit Jahren ein Streit. Am Freitag hat sich das Bundesgericht zum zweiten Mal mit dem Fall befasst – und ein Machtwort gesprochen: Eine reine Mädchenschule, die vom Staat finanziert wird, ist in der Schweiz nicht verfassungskonform.So deutlich die Signalwirkung des Entscheids, so verschieden waren die Meinungen im fünfköpfigen Richtergremium. Zum einen bei der Frage, ob der Ausschluss der Knaben diskriminierend sei.
Ein Richter und eine Richterin argumentierten vergebens, es handle sich um schulergänzende Angebote, von denen man sich abmelden könne. Für die Mehrheit spielt die Freiwilligkeit der Angebote keine Rolle: Die Erwartungshaltung der Schule und Gruppendruck gebe es so oder so. Die Beschwerde wurde auch in der Frage der religiösen Neutralität mit einer 3:2-Mehrheit gutgeheissen. Sie war 2016 von Mitgliedern der Jungen Grünen eingereicht worden.
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