Das Bundesgericht hat entschieden, dass staatlich finanzierte reine Mädchenschulen in der Schweiz verfassungswidrig sind. Der Entscheid betrifft die St. Katharina in Wil und die „Maitlisek“ in Gossau SG, die nun ihre Klassenzimmer für Buben öffnen müssen.
Das schweizerische Bundesgericht hat in einem wegweisenden Entscheid entschieden, dass die reine Mädchenschule St. Katharina in Wil, die staatlich finanziert wird, verfassungswidrig ist. Der Entscheid stellt die Zukunft des geschlechtergetrennten Unterrichts in der Schweiz in Frage. \ Seit zwei Jahrhunderten ist die katholische Mädchensekundarschule St. Katharina eine der letzten reinen Mädchenschulen des Landes.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter besuchte die Schule und lobte deren Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. \Doch der Entscheid des Bundesgerichts bedeutet für die Schule eine Umstrukturierung. Die Schule muss ihr Schulkonzept überarbeiten, wenn sie ihre 200-jährige Geschichte fortsetzen möchte. Auch die „Maitlisek“ in Gossau SG, eine weitere staatlich finanzierte Mädchensekundarschule, muss ihre Klassenzimmer für Buben öffnen. In den meisten Kantonen sind geschlechtergemischte Schulen seit den 1980er-Jahren die Regel. Ausnahmen gibt es im privaten Bereich, die auch künftig erlaubt bleiben. Das Theresianum Ingenbohl führt beispielsweise eine Sekundarschule für Mädchen. Weil es nicht Teil des öffentlichen Bildungssystems ist, liege es in der unternehmerischen Freiheit der Schule, nur Mädchen aufzunehmen. Das Bundesgericht sah in der Mädchenschule St. Katharina eine diskriminierende Praxis, da sie gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt. \ Die Richter argumentierten, dass die Trennung der Geschlechter Stereotypen perpetuieren und Mädchen von einer gleichberechtigten Ausbildung in allen Bereichen abhalten kann. Auch die konfessionelle Neutralität wurde in Frage gestellt. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Schule, trotz ihrer katholischen Orientierung, im staatlichen Schulsystem eingebunden ist und daher die Prinzipien der konfessionellen Neutralität einhalten muss. \Die Entscheidung des Bundesgerichts hat weitreichende Folgen für die schweizerische Bildunglandschaft und wirft Fragen nach der Zukunft des geschlechtergetrennten Unterrichts in der Schweiz auf.
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