Das Bundesgericht bestätigt, dass zwei ehemalige Verwaltungsräte der Papierfabrik Horgen 2,15 Millionen Franken an den Kanton Zürich für die Sanierung des verschmutzten Seegrunds zahlen müssen.
Zwei ehemalige Verwaltungsräte der Papierfabrik Horgen müssen dem Kanton Zürich 2,15 Millionen Franken zahlen. Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Handelsgerichts Zürich. Die Summe ist für die Sanierung des verschmutzten See grunds vor Horgen vorgesehen, wie das Zürcher Handelsgericht die beiden Verwaltungsratsmitglieder – ein Mann und eine Frau – bereits im Dezember 2023 zu dieser Zahlung verurteilt hatte. Die Beschuldigten hatten den Fall vor das Bundesgericht weitergezogen.
Dieses hat nun den Entscheid bestätigt. Bis mindestens in die 60er-Jahre hat die Papierfabrik Horgen ihren Schlamm in den Seegrund abgeleitet, allerdings mit behördlicher Genehmigung. Bis heute ist der Boden deswegen verschmutzt. Für die Sanierung rechnet der Kanton mit Kosten von 11,5 Millionen Franken. Rund 8,5 Millionen Franken davon hätte die Papierfabrik übernehmen müssen. Das Unternehmen überschuldete sich in der Folge und musste Ende 2019 Konkurs anmelden. 1,8 Millionen Franken blieben übrig, für den Restbetrag drohten die Steuerzahler aufkommen zu müssen. Gemäß den Gerichtsurteilen wussten die Verantwortlichen der Papierfabrik spätestens ab 2008, dass hohe Sanierungskosten auf sie zukommen, schreibt die «Zürichsee-Zeitung». Aber anstatt Rückstellungen zu bilden, hätten die damaligen Verwaltungsräte an einer Generalversammlung im Jahr 2011 Barausschüttungen und Darlehen von 2,15 Millionen Franken ausgezahlt
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