Der Bundesrat lehnte die Abschaffung der Heiratsstrafe ab. Das führt zu mehr Scheinscheidungen. Damit können bis zu 1000 Franken mehr Rente erhalten.
Diese Woche wurde die Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe vom Bundesrat abgelehnt. Ehepaare erhalten weiterhin eine tiefere AHV-Rente als unverheiratete Paare. Diese Regelung führt zu Scheinscheidungen. Der Zürcher Anwalt Roger Groner erzählt der «SonntagsZeitung» , dass sich jährlich vier bis fünf Ehepaare bei ihm scheiden lassen, nur um mehr AHV-Rente zu bekommen. Danach leben sie aber weiterhin zusammen unter einem Dach.
Lässt man sich nur aufgrund der Rente scheiden, sei ein Anwalt gar nicht nötig. Die anfallenden amtlichen Gebühren beliefen sich auf etwa 1500 Franken. Rechtlich sind Scheinscheidung laut Groner im Gegensatz zu Scheinehen zudem unproblematisch. Für wen lohnt sich die Scheinscheidung tatsächlich? Es muss jedoch angefügt werden, dass sich die Scheinscheidung nicht für alle Rentnerpaare lohnt.
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