Bislang wurden Ehepaare bei den Steuerabzügen für Spenden an politische Parteien gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Die kleine Kammer will das ändern.
Heiratsstrafe bei der Politikfinanzierung: Ständerat will höhere Abzüge für Parteispenden bei Ehepaaren
Derzeit können bei der Bundessteuer maximal 10’400 Franken für Spenden an politische Parteien abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag gilt sowohl für Ehepaare als auch für Einzelpersonen. Ein im Konkubinat lebendes Paar kann insgesamt demzufolge mit bis zu 20’800 Franken den doppelten Betrag für Parteispenden von den Steuern abziehen.
Andrea Caroni stimmte der Motion am Ende zwar zu. Doch war es ihm ein Anliegen, für das Protokoll festzuhalten, dass hiermit keine Heiratsstrafe abgeschafft, sondern vielmehr ein kleiner Heiratsbonus eingeführt werde. Caroni begründete das mit dem Beispiel eines Einverdienerpaars, welches den Maximalbeitrag an eine Partei spendet: Bei einem Ehepaar könne künftig auch für den Partner, der nichts verdient, Abzüge geltend gemacht werden.
Selbstverständlich stehe es dem Gesetzgeber frei, nun eine Änderung anzustreben. Im Grundsatz begrüsse der Bundesrat das Anliegen der Motion. Dennoch spreche er sich gegen den Vorstoss auf. Die Finanzlage des Bundes sei angespannt und die Steuerverwaltung verfüge über keine Datengrundlagen zum geltenden Parteispendenabzug: «Der Bundesrat kann deshalb auch keine Angaben über mögliche Mindereinnahmen machen.
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