Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips sollen endlich auch die Luzerner Behörden transparenter werden. Aber richtig durchsichtig wären sie nicht.
Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips sollen endlich auch die Luzerner Behörden transparenter werden. Der Entwurf sieht zwar endlich Glasscheiben vor – aber leider nicht überall und nicht so durchsichtig wie in den meisten anderen Kantonen.Der Luzerner Regierungsrat hat für das Öffentlichkeitsprinzip einen Entwurf vorgelegt, der nach langem Hin und Her mehrheitsfähig ist. Das zeigen die Stellungnahmen der am Freitag zu Ende gegangenen Vernehmlassung.
Ein paar Beispiele: Das geplante Öffentlichkeitsprinzip bezieht sich nicht auf ausgelagerte Organisationen mit staatlichen Aufgaben. Die Gemeinden müssen die kantonale Regelung nur dann übernehmen, wenn sie zuvor nicht eine eigene erarbeitet haben. Wie weit diese gehen muss, ist nicht geregelt.
Landesweit verliefen die Umsetzungen bürgerfreundlicher, auch in der Zentralschweiz. In Zug arbeiten unter anderem parlamentarische Kommissionen transparent, in Schwyz sind wie andernorts die Gemeinden dem kantonalen Öffentlichkeitsprinzip unterstellt, und in Obwalden gilt es ausserdem «für weitere natürliche und juristische Personen, die öffentliche Aufgaben erfüllen».
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